- 1. Hochschulzugangsberechtigung (formale HZB)
Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
Bewerberinnen und Bewerber ohne formaler HZB:
Akzeptiert werden nach § 17, Abs. 3 des SHFG auch Fachschulabschlüsse, Meisterabschlüsse sowie bestimmte Fachweiterbildungen (Umfang von mindestens 400 Theoriestunden, Teilnahme nach einer beruflichen Ausbildung). Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Abschlüssen werden zu einem Zulassungsgespräch an die Hochschule eingeladen. Das Gespräch findet statt, wenn der Aufnahmeausschuss den Bewerber oder die Bewerberin bereits für einen Studienplatz ausgewählt hat.
Bewerberinnen und Bewerber ohne die vorherigen Voraussetzungen, die aber eine berufliche Ausbildung sowie eine anschließende 2- bis 3-jährige Berufspraxis mitbringen, können an einer Zugangsprüfung teilnehmen. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
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