Sozialpädagogik - Schwerpunkt: Elementar- und Hortpädagogik (Bachelor) - berufsbegleitend

Zugangsvoraussetzungen zum Studium


Damit Sie sich für das Studium bewerben können, benötigen Sie die folgenden Voraussetzungen:

  • 1. Hochschulzugangsberechtigung (formale HZB)
    Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss

    Bewerberinnen und Bewerber ohne formaler HZB:

    Akzeptiert werden nach § 17, Abs. 3 des SHFG auch Fachschulabschlüsse, Meisterabschlüsse sowie bestimmte Fachweiterbildungen (Umfang von mindestens  400 Theoriestunden, Teilnahme nach einer beruflichen Ausbildung). Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Abschlüssen werden zu einem Zulassungsgespräch an die Hochschule eingeladen. Das Gespräch findet statt, wenn der Aufnahmeausschuss den Bewerber oder die Bewerberin bereits für einen Studienplatz ausgewählt hat.

    Bewerberinnen und Bewerber ohne die vorherigen Voraussetzungen, die aber eine berufliche Ausbildung sowie eine anschließende 2- bis 3-jährige Berufspraxis mitbringen, können an einer Zugangsprüfung teilnehmen. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
  • 2. Ausbildungs- und Berufstätigkeit
    Insgesamt 4 Jahre Ausbildungs- und Berufstätigkeitszeiten, davon 2 Jahre  Berufstätigkeit in der Kindertagesbetreuung oder einem anderen Feld der Kinder- und Jugendhilfe.
  • 3. Studienbegleitende Arbeitstätigkeit
    Berufstätigkeit von mindestens 30% bis höchstens 50% der Regelarbeitszeit in der Kindertagesbetreuung oder einem anderen Feld der Kinder- und Jugendhilfe während der Zeit des Studiums (Berufstätigkeit ist integraler Bestandteil des Studiums).

    Zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen und Abschlüsse können Sie sich gern vor Ihrer Bewerbung an die Studienberatung wenden.