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Fördermöglichkeiten für Forschungs- und Lehraufenthalte im Ausland
Das Akademische Auslandsamt der ehs Dresden informiert Sie über
- Förderung des DAAD im Rahmen des projektbezogenen Personenaustauschs für Wissenschaftler und Hochschullehrer
- Lehrtätigkeiten (Lektorate) an einer ausländischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD
- Kurz- und Langzeitdozenturen an einer ausländischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD
- Forschungsaufenthalte deutscher Wissenschaftler im Ausland im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und bilateralen Vereinbarungen
- Förderungsmaßnahmen anderer Organisationen
Eine zusammenfassende Übersicht über Förderungsmaßnahmen finden Sie auch in der vom DAAD herausgegebenen Broschüre: "Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Förderungsmöglichkeiten für Deutsche. Akademisches Jahr 2006/2007 oder im Internet unter www.daad.de.
Dozentenmobilität im Rahmen des Sokrates / Erasmus-Programms
Informationen für Hochschullehrer zur Dozentenmobilität im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS (2006/2007):
Im Rahmen des europäischen SOKRATES/ERASMUS-Programms kooperiert unsere Hochschule zur Zeit mit 10 europäischen Hochschulen und Universitäten. Weitere Kooperationen in den Fachbreichen Soziale Arbeit, Pflegewissenschaften und Elementarpädagogik sind geplant.
- Mobilität von DozentInnen
- Ziele - Was bietet das Programm Dozenten?
- Voraussetzungen
- Finanzielle Unterstützung
- Antragstellung und Ablauf
- Beratung und Ansprechpartnerin im AAA
Mobilität
SOKRATES/ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die von der Europäischen Kommission eine Universitätscharta erhalten haben. Die Dozenturen sollen die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, ihr Lehrangebot bereichern und Fachwissen der Dozenten anderer europäischer Länder an die Studierenden der Gasthochschule vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.
Die Lehraufenthalte müssen 5 Tage oder mindestens 8 Unterrichtsstunden umfassen.
Eine Gastdozentur kann an einer ERASMUS-Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie in Bulgarien, Rumänien und in der Türkei durchgeführt werden.
Ziele:
Die Maßnahme soll Dozenten die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung verschaffen Hochschulen ermutigen, Umfang und Inhalt ihrer Lehrangebote zu verbreitern und zu bereichern Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozenten von Hochschulen aus anderen europäischen Ländern zu profitieren die Verbindungen zwischen den Hochschulen in verschiedenen Ländern festigen den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern.
Förder- und Auswahlkriterien:
Dozenten, die an einer Partnerhochschule lehren, müssen in den Fachbereich bzw. in die Fakultät der Gasthochschule vollständig eingebunden werden.
Der Lehraufenthalt an der Partnerhochschule muss 5 Tage bzw. mindestens 8 Unterrichtsstunden betragen, kann aber auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden. Es soll sich um Lehraufträge handeln, welche zur Heraushebung der europäischen Dimension oder zur Ausweitung des Studienangebotes der Hochschule beitragen können.
Mobilitätszuschüsse können nur an Dozenten vergeben werden, die an einer deutschen Hochschule angestellt sind, und die Staatsangehörigkeit der EU-Staaten oder von Staaten, welche Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum oder der assoziierten Länder sind, besitzen bzw. die als Asylberechtigte oder Staatenlose anerkannt sind und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
Die Auswahl der geförderten Dozenten obliegt den Hochschulen selbst. Bei der Auswahl sollen bevorzugt Anträge von Dozenten berücksichtigt werden, die
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Finanzielle Unterstützung
Die Mobilitätszuschüsse der EU verstehen sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Der Betrag, der aus EU-Mitteln pro Person und Woche gezahlt werden kann, beträgt in der Regel 800,- EUR. Bei längeren Lehraufenthalten beträgt die maximale Fördersumme in der Regel 2000,- EUR. Dozenten mit einer Behinderung können zusätzliche Mittel beantragen. Die Mobilitätszuschüsse der Dozenten werden gemäß geltenden Reisekostengesetz berechnet, allerdings werden nur Fahrtkosten, Übernachtungs- und Tagegelder berücksichtigt Wiederholte Förderungen sind möglich. Dozenten mit Behinderungen können auf Antrag einen höheren Mobilitätszuschuss erhalten. Förderung gleichartiger Kosten aus Mitteln anderer EU- Programme oder Mitteln von bilateralen Kulturabkommen, privaten Stiftungen oder internationalen Einrichtungen sind ausgeschlossen
Antragstellung und Ablauf
Antrag auf Mobilitätszuschüsse für Dozenten können von Hochschulen, die im Besitz einer gültigen ERASMUS Hochschulcharta sind, bis zum 31. März eines Jahres für das folgende Hochschuljahr beim DAAD eingereicht werden.
Interessierte Dozentinnen und Dozenten können ihre Anträge für eine Gastdozentur und einen Mobilitätszuschuss beim Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule stellen. Dort werden auch Bewerbungstermine und Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens bekanntgegeben.
Förderbar sind Lehraufenthalte zwischen dem 01.07.2006 und 30.09.2007, die Planung und Festlegung muss jedoch verbindlich bis 30.06.2007 erfolgt sein
Schritt 0: Ausschreibung des Programms bei allen DozentInnen durch das AAA.
Schritt 1: Bitte bis zum 31.05.2006 das Formblatt 1 "ErasmusAntrag TS“ beim Akademischen Auslandsamt abgeben mit dem verbindlichen Antrag, welche TS bis zum 31.09.2007 geplant sind
Schritt 2:Der Ausschuss Internationale Kontakte entscheidet über die vorliegende Anträge der DozentInnen und legt die Vergabe der Mittel fest. Die DozentInnen erhalten die Entscheidungen schriftlich
Schritt 3:Vor Antritt der Reise sind noch zwei weitere Formalitäten zu erledigen. Zum einen ist das Formblatt 2 "Annahmeerklärung" , welches wichtige Angaben enthält, die wir für die Berichte des DAAD benötigen im Akademischen Auslandsamt abzugeben. Zum anderen ist eine Einladung oder Bestätigung der Partneruniversität über den Lehraufenthalt an der Partnerhochschule im Akademischen Auslandsamt abzugeben
Schritt 4: Bei der Hochschulleitung ist der Lehraufenthalt im Auslands als Dienstreise zu beantragen. Die Dienstreise muss vor Antritt der Reise genehmigt sein, sonst besteht kein Versicherungsschutz
Schritt 5: Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die Abrechnung der Reisekosten über das Auslandsamt
Schritt 6: Abschließend reichen Sie bitte beim Akademischen Auslandsamt den Sachbericht, welcher genauere Erläuterungen zum Aufenthalt an der Gastuniversität enthält und die "Bestätigung" der Partneruniversität über Ihren Gastaufenthalt ein
Beratung und Ansprechpartnerin im AAA
Uta Heinrich
ERASMUS-Beauftragter - Prof. Dr. Wolfgang Deichsel
ERASMUS-Link des DAAD
Internationale Forschungsaktivitäten
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