ERASMUS+

Erasmus+ Neuerungen ab dem Projektjahr 2014
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
- In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate gefördert werden.
- Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.