Praktikum/Lernort Praxis
Für viele von Ihnen beginnt im Sommersemester die Praxisphase Ihres Studiums. Einige von Ihnen haben dazu bereits Verträge geschlossen. Andere wiederum sind noch auf der Suche und haben erfahren, dass Träger gegenwärtig nicht abschätzen können, ab wann sie wieder Praxisverträge abschließen. Als Hochschule werden wir die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Sie zu unterstützen und die Praxisphase Ihres Studiums abzusichern. Wenn wir hier nach gangbaren Wegen suchen, muss allerdings berücksichtigt werden, dass gemäß § 1, Abs. 2 des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes ein Berufspraktikum von mindestens 100 Tagen die Voraussetzung dafür ist, dass die Landesdirektion die staatliche Anerkennung ausspricht.
Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“
Für die Studierenden, denen es im laufenden Semester nicht möglich ist, die erforderlichen Praxistage zu erbringen, besteht die Möglichkeit, die fehlenden Praxistage im kommenden bzw. in den darauffolgenden Semestern nachzuholen.
Diejenigen, die im kommenden Sommersemester ihr Studium abschließen werden, haben die Möglichkeit bis zum 31.08.2021 die fehlenden Praxistage zu absolvieren. Für individuelle Rückfragen zum Lernort Praxis und den zu erbringenden Praxistagen, wenden Sie sich gerne an Ivonne Zill-Sahm.
Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“
Das Praktikum im Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ beginnt regulär am 1. März und währt dann bis zum 16.07.2021. Wir ermöglichen allerdings auch einen späteren Beginn. Dieser spätere Praktikumsstart kann individuell bestimmt werden und richtet sich danach, ab wann Träger wieder Praktika für Studierende anbieten. Wenn das
Praktikum beispielsweise am 12. April begonnen wird, endet es am 31. August, also noch im Sommersemester. Sollte das Praktikum sogar erst ab 3. Mai möglich sein, wäre es bis zum 24. September, d.h. bis unmittelbar vor dem Lehrveranstaltungsbeginn des Wintersemesters terminiert. Für Rückfragen und Beratungen steht der Praxisreferent
für Soziale Arbeit, Frank Thorausch, gern zur Verfügung.
Masterstudiengang „Soziale Arbeit“
Bezüglich der Durchführung der Interventionswerkstatt im Modul MAS 7 bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Die Studierenden können im Sommersemester 2021 bis zum 01.08.2021 mit der Interventionswerkstatt beginnen.
2. Die im Sommersemester 2021 nicht erbrachten Zeitanteile der Interventionswerkstatt können in das Wintersemester 2021/22 übertragen werden.
3. Die Interventionswerkstatt kann auch ausnahmsweise en bloc (z.B. in den Semesterferien) absolviert werden.
4. In Fällen, in denen das Vorhaben konzeptioneller Art ist (Projektentwicklung, Konzepterarbeitung) und im Homeoffice oder per Videokonferenz stattfinden kann, werden diese Praxisanteile von der Hochschule anerkannt.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Der Sächsische Landtag hat am 16. Dezember über die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuell laufenden Wintersemesters beschlossen. Damit haben alle Studierenden die Rechtssicherheit, dass ihnen Corona-bedingt keine Nachteile beim Bezug von
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium entstehen. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz wird dazu um den §114a ergänzt, vgl. die Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums.
Beratungsmöglichkeiten für Studierende in der Studieneingangsphase
Das Projekt „Zielgruppenorientierte Unterstützung für den Studienerfolg (ZUSe)“ richtet sich besonders an Studierende in den ersten Studiensemestern. Basierend auf den Erfahrungen der Studierenden im Sommersemester 2020 haben wir für die Beratung folgende thematischen Schwerpunkte herausgearbeitet:
1. Ein gutes Zeit- und Selbstmanagement hilft das Studium effektiver und stressfreier anzugehen. Gerade unter Bedingungen der Online-Lehre ist eine gute Selbststrukturierung besonders wichtig. Das ZUSe-Projekt bietet eine
Reihe von Ratschlägen, die das selbstorganisierte Lernen erleichtern können.
2. Für eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie berät das ZUSe-Projekt umfassend zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Studierende zu Familienthemen.
3. Viele Studierende haben ihre Nebenjobs durch die Coronakrise verloren. Das ZUSe-Projekt berät zu Stipendien- und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen als Studierenden an der ehs zur Verfügung stehen.
Sollten Sie Interesse an einem Beratungstermin haben, bitten wir Sie, sich bei Anna Kojro-Richter zu melden.
E-Mail: anna.kojro-richter@ehs-dresden.de
Die Beratung wird derzeit telefonisch bzw. online angeboten. Auf der ehs-Website finden Sie außerdem ausführlichere Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten im Rahmen des ZUSe-Projektes.