Startseite
Startseite

Zweiter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht

Bericht über die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien und die Entwicklungen, die Leistungen und die Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen.

Laufzeit: Mai 2001 bis 2005


Die Sächsische Staatsregierung ist gem. § 16 Landesjugendhilfegesetz verpflichtet, dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen im Freistaat vorzulegen. Hierzu beruft die Staatsregierung, vertreten durch die Staatsministerin für Soziales, eine Sachverständigenkommission. Diese Regelung ist für die Bundesländer einmalig, besteht in dieser Form allerdings auch für die Bundesregierung.

Der Zweite Sächsische Kinder- und Jugendbericht war der erste Bericht, der auf diese Weise erstellt wurde. Der Sachverständigenkommission gehörten an: Prof. Dr. Hans Gängler, TU Dresden; Prof. Ullrich Gintzel, EHS Dresden; Prof. Dr. Ulrike Gräßel, Hochschule Zittau/Görlitz; Dieter Krauth, Diakonische Akademie Moritzburg; Silvia Michels, Landratsamt/Jugendamt Muldentalkreis; Frank Richter, Comenius-Institut Radebeul; Dr. Martin Rudolph; TU Dresden; Prof. Dr. Christian von Wolffersdorff, Universität Leipzig.

Als Vorsitzender der Sachverständigenkommission wurde Prof. Ullrich Gintzel, EHS, berufen.

Der im Mai 2003 vorgelegte Bericht hat die inhaltlichen Teile

I. Lebensverhältnisse und Sozialisationsbedingungen

II. Struktur und Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen

III. Querschnittsaufgaben und Kooperationsprofile der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen.

Da es sich um den ersten Bericht handelte, der von einer Sachverständigenkommission für die Staatsregierung Sachsen erarbeitet wurde, handelt es sich um einen Gesamtbericht.

Im ersten Teil werden gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen (Lebenslagen, Arbeitsgesellschaft, Familie, Geschlecht, Generationenverhältnis, Gesundheit, Bildung, Kultur) beschrieben und diese mit soziodemographischen Daten für Sachsen unterlegt.

Der zweite Teil ist der Entwicklung, den Strukturen und der Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen gewidmet. Hierzu werden die Entwicklungen auf kommunaler und auf Landesebene aufgezeigt und ergänzt mit dazu quer liegenden Themen wie Jugendhilfeausschüsse, Jugendhilfeplanung und Finanzierung.

Ausgangspunkt für die Beschreibungen der Leistungen und Angebote ist die Auseinandersetzung mit den Zielen und Funktionen der Jugendhilfe. Jugendhilfe wird als notwendige soziale Infrastruktur beschrieben, die als wichtige Sozialisationsinstanz neben Familie und Bildungswesen Voraussetzungen für gelingendes Aufwachsen schafft.

Im Anschluss daran gliedert sich dieser Berichtsteil nach den Leistungsarten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege;

- Förderung der Erziehung in der Familie;

- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz;

- Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige.

In besonderen Kapiteln wird auf Aspekte der Partizipation, der Qualitätsentwicklung und der Fachkräftesituation eingangen.

Auf Querschnittsaufgaben und Kooperationsbezüge schließlich bezieht sich der dritte Teil. Hier werden Aussagen gemacht zu

- Jugend und Politik;

- Jugendhilfe und Schule;

- Risikoverhalten und Gesundheitspolitik;

- Kriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt;

- Jugendhilfe, Wirtschaft und Arbeitsverwaltung;

- Aufwachsen im Grenzland;

- Kinder, Jugendliche - MigrantInnen/AussiedlerInnen;

- Junge Menschen mit Behinderungen.

Im Schlussteil des Berichtes hebt die Kommission hervor, dass es Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist, positive Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der jungen Generation zu sschaffen. Es geht mit dem Blick auf die heranwachsende Generation darum, sie in die Gesellschaft einzubinden. Damit die Jugendhilfe die ihr zugeschriebenen Aufgaben erfüllen kann, brauche sie verlässliche Bedingungen, die von der Politik herzustellen sind. Nur auf dieser Grundlage kann die Jugendhilfe ihre Verantwortung für die Gestaltung des Sozialen übernehmen.

Der Bericht wurde mit der Stellungnahme der Staatsregierung im Oktober 2003 dem Landtag vorgelegt. In Veranstaltungen des Staatsministeriums für Soziales, der Landtagsfraktion der CDU, in einer Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses und in zahlreichen Einzelveranstaltungen auf Landes- und Kommunalebene wurde/wird der Bericht diskutiert.

Publikation

Publikation

Sächsisches Ministerium für Soziales (Hrsg.): Zweiter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht, Dresden: SMS, 2004.

Kontakt

Prof. Ullrich Gintzel 
E-Mail:
 ullrich.gintzel@ehs-dresden.de

Auftraggeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales