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Die neue Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten, die eine Hochschuleinrichtung im Rahmen der Erasmus+ Generation 2021-2027 durchführen kann. Die ECHE legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen. Der Evangelischen Hochschule Dresden wurde die ECHE für die Jahre 2021 bis 2027 zuerkannt. Mit Beantragung und Unterzeichnung der ECHE 2021-2027 verpflichtet sich die Hochschule, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. Die Rektorin, Frau Prof. Dr. Marlies Fröse hat die ECHE für die ehs Dresden unterzeichnet.

 Erasmus Hochschulcharta der ehs Dresden

 

Zur Beantragung der ECHE hat die Hochschule eine Erklärung zur Hochschulpolitik (Erasmus+ Policy Statement - EPS) eingereicht.

 

<link file:8950 download internal link in current>Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik / Declaration of University policy

 

Hier finden sich die Neuerungen in der Erasmus+ Generation 2021-2027:

https://eu.daad.de/service/erasmusplus-2021-2027-alle-neuerungen-auf-einen-blick/de/

 

Ausschreibung für Stipendien für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+

Erasmus+

Das Internationale Büro der ehs Dresden schreibt noch einmal kurzfristig Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+

·         für ein Studium an einer europäischen Partnerhochschule (nur für das Wintersemester 2022/2023)

·         für ein Praktikum im Wintersemester 2022/2023 (gefördert werden Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Praktika nach dem Studienabschluss d.h. Graduiertenpraktika) in den europäischen Programmländern zur Bewerbung aus.

Die Bewerbungsformulare sowie detaillierte Informationen zur Ausschreibung sind  

•       In StudIP unter Hochschulöffentliche Dokumente_Internationales Büro abgelegt oder
•       von bei Uta Heinrich-Barth (uta.heinrich-barth@ehs-dresden.de) zu erhalten bzw.

WICHTIGER HINWEIS: Studierende mit Kindern sowie Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Uta Heinrich-Barth.

Hinweise zur Corona-situation finden Sie hier:

https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierenden/

Der Bewerbungsschluss für die ausgeschriebenen Stipendien in Erasmus+  ist der 14. April 2022.