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Informationen für Anleiter:innen Soziale Arbeit

Anforderungen an die Praxisanleitung

Eine regelmäßige Praxisanleitung muss durch eine hauptamtliche Fachkraft mit einem der nachfolgend genannten Studienabschlüsse und mindestens einjähriger Handlungsfelderfahrung gewährleistet sein.

 

Mögliche Studienabschlüsse sind:

  • „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge“ (Diplom FH/ BA, Bachelor)
  • ein auf der Grundlage des Einigungsvertrages mit diesem Abschluss gleichgestellter Abschluss oder
  • ein universitärer Abschluss im Fachgebiet Sozialarbeit/ Sozialpädagogik

 

Anforderungen an die Praxisstellen

Als geeignete Stellen können Praxisstellen anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • In der Praxisstelle werden in ausreichendem Umfang Aufgaben in Handlungsfeldern von Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen wahrgenommen.
  • Die Fachlichkeit der Praxisstelle muss durch eine schriftliche Konzeption, durch Jahresberichte oder andere geeignete Informationsmaterialien ausgewiesen werden.
  • Die Praxisstellen müssen eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung haben und mindestens ein Jahr bestehen.
  •  Die sozialpädagogische Arbeit muss von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen ausgeführt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Praxisämter und -referate an Hochschulen für Soziale Arbeit in Deutschland veröffentlichten Broschüre „Qualifizierung in Studium und Praxis -  Empfehlungen zur Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit“.

Die Broschüre der BAG können Sie auch kostenfrei über das Praxisreferat Soziale Arbeit beziehen.
 

Bitte informieren Sie sich auch über das Thema Zertifizierung unter der gleichnamigen Rubrik.

 

Praxisphasen in den Studiengängen der Sozialen Arbeit der ehs

Eine Übersicht zu den Praxisphasen in den Studiengängen der Sozialen Arbeit an der ehs  finden Sie hier.
 

Praxisstellendatenbank Soziale Arbeit der ehs

Im internen Studieninformationssystem (StudIP) der ehs  gibt es eine Praxisstellendatenbank, in der die von der ehs anerkannten Praxisstellen der Sozialen Arbeit aufgelistet werden.
 

Wenn Sie Interesse an einer Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Praxisstellendatenbank Soziale Arbeit haben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat Soziale Arbeit.

Datenschutz

Datenschutzinformation Praxisverträge

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten soweit dies erforderlich ist, um unsere Aufgaben als Evangelische Hochschule Dresden gemäß des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes wahrzunehmen und unter Beachtung der Bestimmungen des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), in Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

  • Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Punkt 4 des Vertrages erhobenen Daten zur Praxisanleitung.
  • Die Datenverarbeitung dient der Durchführung von Pflichtpraktika der Studierenden in den Studiengängen der Sozialen Arbeit der ehs Dresden.
  • Sollte der Vertrag zwischen Ihrer Einrichtung und einem/einer Studierenden zustande kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – Praxisverträge“.

 

Datenschutzinformation - Praxisstellendatenbank Soziale Arbeit

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten soweit dies erforderlich ist, um unsere Aufgaben als Evangelische Hochschule Dresden gemäß des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes wahrzunehmen und unter Beachtung der Bestimmungen des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), in Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere die Informationen zu den Praxisanleiter_innen in Ihrer Einrichtung:

  • Name
  • Abschluss
  • Beginn der Tätigkeit in der Praxisstelle

Die Datenverarbeitung dient der der Vermittlung von Studierenden auf Praxisstellen.

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wenn die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung erfolgt, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts gelöscht.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – Praxisstellendatenbank Soziale Arbeit“.