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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Das Wohngeldrecht ist ein Teil des Sozialrechts, welches der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient.
Auf Grund der Vielzahl der Lebensformen und persönlichen Situationen ist es in der Praxis oft schwer zu erkennen, wann und wie die Beantragung von Wohngeld angezeigt ist. Hierbei stellt sich auch die Frage,
wie die Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII gestaltet ist. Anhand des Wohngeldantrages sowie von Fallbeispielen sollen diese Fragen praxisnah beantwortet werden.


Inhalt:
- Wohngeldberechtigung
- Begriff des (zu berücksichtigenden) Haushaltsmitgliedes 
- Einkommensermittlung
- Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
- Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Unterhaltsverpflichtete, Alleinerziehende mit Kind/Kindern, Kind/Kinder von getrennt lebenden Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, Heimbewohner_innen)
- Abgrenzung zum SGB II bzw. zum SGB XII


Methoden:
Vortrag, Wohngeldantrag, Praxisbeispiele, Diskussion


Zielgruppe:  Personen, die Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen betreuen, wobei hier auch die Beantragung von Wohngeld in Frage kommt. Dieser Kurs richtete sich daher insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiter_innen der Bürgerämter, Jobcenter.


Leitung: Manuela Frank, Dipl.-Ing., Mitarbeiterin im Referat Wohngeld im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; langjährige Dozentin im Wohngeldrecht

Seminarnummer
9003-15

Datum
18.03.2019
###ROOM###

Umfang
6 Ustd. (1 Tag)

Kosten
Teilnahmegebühr: € 90,00
BdB Mitglieder: ###PRICE_BOARD_REGULAR###
Gebühr (ehs Studierende): ###PRICE_SPECIAL###

Leitung

Manuela Frank

Ort
EHS Dresden

 

Veranstalter
Sofi - Fortbildungen D – Kinder, Jugend und Familie

Freie Plätze
###VACANCIES###

Anmeldeschluss
11.02.2019

Anmeldung
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung ist leider schon vorbei.

 

 

 


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