Kindeswohlgefährdung – Erkennen und Handeln nach § 8a SGB VIII
Im § 8a SGB VIII und im BKSchG sind das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung klar geregelt. Die Fortbildung führt in die grundlegenden Begriffe und Vorgehensweisen bei Kindeswohlgefährdung ein und unterstützt Studierende wie Praktiker_innen in der Gewinnung von mehr Handlungssicherheit.
Anhand von Fallarbeit werden exemplarisch Gefährdungseinschätzungen und entsprechende Dokumentationsinstrumente erprobt und das Vorgehen in der Arbeit mit den Kindern bzw. Eltern entwickelt. Die praxisnahe Vorbereitung und Erprobung von Elterngesprächen im Kontext des § 8a SGB VIII ermöglicht den Teilnehmenden die Erweiterung ihrer Kompetenzen in der Gesprächsführung mit Eltern.
Inhalte:
- Kindeswohl: Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
- rechtliche Grundlagen von Kindeswohl und -gefährdung
- Definition des Begriffes Kindeswohlgefährdung und der Gefährdungsformen Vernachlässigung, körperliche und seelische, sexualisierte Misshandlung
- Anzeichen; Risikofaktoren und Folgen der verschiedenen Gefährdungsformen
- Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Handlungsorientierung nach § 8a SGB VIII und BKSchG
- Dokumentation und Datenschutz
- Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen im Kontext von KWG
Zielgruppe: Studierende, Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen, Heilpädagog_innen in Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe bzw. Kindertagesstätten und Hort, Lehrer_innen aller Schulformen
Leitung: Christiane Hentschker-Bringt, Dipl.-Soz.Päd. (FH), Systemische Familientherapeutin (DGSF); Mitarbeiterinnen von Shukura – Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen der AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH
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Leitung
Christiane Hentschker-Bringt
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Anmeldung
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